Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, außerordentlich, Wirksamkeit, Kündigungsgründe, Kündigungserklärungsfrist, Pflichtverletzung, Abmahnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen lautstarken beleidigenden Verhaltens durch einen Sachbearbeiter gegenüber Mitarbeitern; Notwendigkeit einer hinreichenden Substantiierung des beleidigenden Verhaltens; Kündigung wegen "sozial unadäquaten Verhaltens" ...
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Kündigung; außerordentlich; Wirksamkeit; Kündigungsgründe; Kündigungserklärungsfrist; Pflichtverletzung; Abmahnung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung nach Abmahnung - Vorwurf muss identisch sein!
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 29.11.2007 - 5 Ca 1767d/07
- LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08
- LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 3/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08
Liegt kein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 m. w. N.). - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08
Mit der Beleidigung muss allerdings eine erhebliche Ehrverletzung verbunden sein, die Beleidigung muss grob sein (BAG 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - NZA 2003, 1295). - BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85
Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08
Das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtweiterbeschäftigung des Arbeitnehmers überwiegt, wenn von ihm eine weitere Kündigung ausgesprochen worden ist, die nicht offensichtlich unwirksam ist (BAG 19.02.1985 - 2 AZR 190/85 -EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 17).